Wichtige Regelungen in der Therapie

Liebe Patient*innen,
in der logopädischen Behandlung gibt es einzelne Punkte zu beachten. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über wichtige, vertragliche Regelungen unserer Praxis.

Stimmkontor Hannover - Beratung/Consulting

Heilmittelverordnung

Eine Therapie kann nur bei Vorlage einer gültigen logopädischen Verordnung erfolgen. Daher bitten wir Sie diese beim ersten Behandlungstermin vorzulegen. Andernfalls kann eine Behandlung nicht erfolgen. Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zu den Heilmittelrichtlinien. 

Auf der Heilmittelverordnung finden Sie die genauen Daten wieviel Minuten und in welchem Intervall (1-3x in der Woche) Sie die logopädische Behandlung in Anspruch nehmen sollen. Ggfs. müssen wir nach unserer Diagnostik und in Rücksprache mit der/dem verordneten Ärzt*in hier eine Anpassung vornehmen. Nach stattgefundener Stunde zeichnen Sie mit Ihrer Unterschrift Ihre Anwesenheit gegen. Bei Telemedizin erhalten Sie eine Liste für daheim, auf der Sie Ihre Anwesenheit direkt nach der stattgefundenen Einheit quittieren.  

Anwesenheit

Um einen reibungslosen Therapieablauf in unserer Praxis gewährleisten zu können, bitten wir Sie, die vereinbarten Termine regelmäßig wahrzunehmen. Eine Heilmittelverordnung muss innerhalb von 6-7 Monaten durchgeführt werden. Daher ist es wichtig, dass Sie regelmäßig zur Behandlung erscheinen. 

Absagen

Die Termine werden verbindlich für Sie reserviert, sodass Sie vor Ihrer jeweiligen Sitzung nicht warten müssen. Da die Krankenkasse nur durchgeführte Stunden bezahlt, ist es notwendig, dass Sie vereinbarte Termine einhalten. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie uns bitte spätestens 24 Werktagsstunden vorher telefonisch ab. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen eine Ausfallgebühr für nicht abgesagte, nicht rechtzeitig abgesagte oder versäumte Behandlungen im Gegenwert der vereinbarten Stunde nach den aktuellen Tarifen der Krankenasse oder nach den vereinbarten Preisen privat in Rechnung stellen. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
Bitte beachten Sie, das ein Quittieren von nicht stattgefundenen Terminen auf der Heilmittelverordnung, wie auch das vorzeitige Unterschreiben auf der Verordnung nicht gestattet ist und einen Betrugsfall darstellt.  

Sollten Sie an zwei Folgeterminen der Therapie fernbleiben und diese dem Stimmkontor nicht anzeigen oder zu spät absagen wird der Therapieplatz an jemand anderes vergeben.

Hygiene & Gesundheit

Wir tun unser Bestes, um Ihre Gesundheit zu schützen. Daher bitten wir Sie sich nach unseren Hygienevorschriften in der Praxis zu richten. Somit gewährleisten wir Sicherheit und Vorbeugung von Infektionskrankheiten. Im Falle einer Erkrankung, Quarantäne oder bei KindKrank bitten wir Sie uns umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. Eine videotherapeutische Sitzung ist im Falle einer Quarantäne oder Erkrankung das Mittel der Wahl, sofern dieses in Ihren gesundheitlichen Möglichkeiten ist. 

Aufsicht von Minderjährigen

Eine Aufsicht für Kinder können wir nur für die vereinbarte Therapiezeit übernehmen. Wenn Sie nicht an der Therapie teilnehmen, bleiben Sie bitte in der Praxis, bis Ihr Kind dran ist. Hinterlassen Sie immer eine aktuelle Telefonnummer, unter der wir Sie im Notfall erreichen können. Seien Sie ca. 10 Minuten vor dem Ende der Therapiezeit Ihres Kindes wieder in der Praxis, damit wir die Therapieinhalte mit Ihnen besprechen können. Sollten Sie sich verspäten und unser Personal übernimmt die Betreuung von Minderjährigen, müssen wir Ihnen eine Betreuungspauschale von 20,00€ pro angefangene 10 Minuten in Rechnung stellen. Wenn Sie es gestatten, dass Ihr Kind allein die Praxis verlässt und nach Hause geht, benötigen wir eine schriftliche Erlaubnis von Ihnen. Dies gilt nur für Minderjährige, die laut JuSchG einer Aufsicht bedürfen. 

Inhalte der Sitzungen

Zur Therapie mit Ihnen/Ihrem Kind gehört die Dokumentation der Inhalte, die Vor- und Nachbereitung von Inhalten und des Arbeitsplatzes sowie Angehörigenberatung/Elterngespräche. Bei Bedarf führen wir auf Ihren Wunsch hin auch Gespräche mit Erzieher*innen/ Lehrer*innen/ anderen Therapeut*innen. Eine telefonische/persönliche Beratung ist ebenfalls Bestandteil der Behandlung. Dies alles erfolgt ausschließlich in der Therapiezeit.

Häusliche Arbeit

Der Therapieprozess muss auf einer guten, verlässlichen, ehrlichen und vertrauensvollen Arbeitsbeziehung gründen. Die Patient*innen/Angehörigen verpflichten sich häusliche Aufgaben zu bearbeiten und am Therapieerfolg zu arbeiten.

Beendigung der Therapie

Grundsätzlich ist es möglich, dass der therapeutische Prozess von beiden Seiten vorzeitig beendet wird. Dieses ist sinnvoll, wenn eine fruchtbare Zusammenarbeit nicht mehr möglich scheint, die Motivation für die Veränderung nicht ausreicht, das Behandlungsziel erreicht wurde, gegen die Inhalte des Vertrages mehrfach verstoßen wird oder Krankheitsvorteile überwiegen. Für beide Seiten ist jedoch zu wünschen, dass die Beendigung im Einvernehmen geschieht. 

Zuzahlung bei gesetzlich Versicherten

Seit dem 01.04.2004 müssen Heilmittelpraxen die gesetzliche Zuzahlungsleistung von den behandelten Patient*innen einziehen. Alle Personen ab dem 18. Lebensjahr müssen nach der Behandlung eine Gebühr von 10,-€ zuzüglich 10% der Behandlungskosten an die Praxis entrichten. Dieser Betrag wird dann an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Im Falle einer Befreiung benötigen wir einen Nachweis. Sollten Sie die gesetzliche Zuzahlung nicht leisten, müssen wir dies an Ihre Krankenkasse melden.

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit!

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