Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung

In Deutschland dürfen logopädische Behandlungen ausschließlich auf Verordnung von Ärzt*innen oder Zahnärzt*innen durchgeführt werden. Dies gilt auch für Hausbesuche.

Die sogenannten Heilmittelverordnungen (“Rezepte”) können von Fachärzt*innen für Phoniatrie bzw. Sprach‑, Stimm- und kindliche Hörstörungen, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Neurologie, Kinder- und Jugendmedizin, Allgemeinmedizin oder innere Medizin ausgestellt werden. In bestimmten Fällen dürfen auch Zahnärzt*innen und Fachzahnärzt*innen für Kieferorthopädie logopädische Therapie verordnen.

Je nachdem, wie Sie es im Vertrag mit Ihrer privaten Krankenversicherung genau vereinbart haben, werden die Kosten einer logopädischen Therapie vollständig oder teilweise (bis zu vereinbarten Höchstbeträgen oder prozentualen Anteilen) von Ihrer Versicherung übernommen. Daher ist es möglich, dass Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Vor Beginn einer logopädischen Therapie ist es wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Versicherung informieren, in welcher Höhe die Kosten für die Behandlung übernommen werden.

Sollte es zu Problemen bei der Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse kommen, dann sprechen Sie uns bitte an. In vielen Fällen sind Kürzungen, die die privaten Krankenversicherungen vornehmen nicht berechtigt. Oft lohnt sich eine genaue Durchsicht der Vertragsunterlagen.


Selbstzahler*innen

Als Selbstzahler*in erhalten Sie eine flexible Möglichkeit der Therapie. Da der Behandlungsvertrag ohne Krankenkassen vereinbart wird, sind Modalitäten wie Ort, zeitlicher Umfang, Dauer und Auswahl der Therapiemedien freier gestaltbar. Ganz problemlos können wir Präsent, Online oder an einem anderen Ort (in der Oper, bei Ihnen am Arbeitsplatz etc.) die Therapie durchführen. In der Regel erhalten Sie am Ende der Behandlung ein Rechnung die Sie dann begleichen können.


Unsere Preise für Privatversicherte und Selbstzahler*innen

Wir weisen daraufhin, dass sich unsere Preise von den Sätzen der Beihilfe und der Privatversicherung unterschieden können. Wir beziehen uns auf interne Berechnungen und auf Gutachten seitens der Bundesverbände. In unserer Praxis erhalten Sie eine ganzheitliche, evidenzbasierte Therapie und wir tragen sorge, dass sowohl Therapeut*innen fachlich hochqualifiziert sind und die Räumlichkeiten bestens ausgestattet sind.

Vor Ihrem ersten Termin raten wir Ihnen diese ggfs. mit Ihrer privaten Versicherung zu besprechen.

  • Erstdiagnostik pro 45 Minuten plus Nachbearbeitung 200,07€
  • Diagnostik pro 45 Minuten plus Nachbearbeitung 200,07€
  • Bedarfsdiagnostik pro 30 Minuten plus Nachbearbeitung 100,04€
  • 45 Minuten Therapie plus Nachbearbeitung 122,27€
  • 60 Minuten Therapie plus Nachbearbeitung 155,61€
  • Aufschlag für Telemedizin 2,00€
  • Verwaltungskostenpauschale bei Briefverkehr 6,00€
  • Hausbesuchspauschale pro Besuch 38,19€
  • Kurzbericht/ Mail an Ärzt*innen 11,12€
  • großer Befundbericht 200,07€
  • Telefonate mit Ärzt*innen etc. pro 30 Minuten 88,92€
  • Invivopauschale 35,51€
  • Hygienepauschale für Präsenztermine 2,50€

Wie oft darf ich zu Ihnen kommen?

Auf der Heilmittelverordnung finden Sie die genauen Daten wieviel Minuten und in welchem Intervall (1-3x in der Woche) Sie die logopädische Behandlung in Anspruch nehmen sollten. Ggfs. müssen wir nach unserer Diagnostik und in Rücksprache mit der/dem verordneten Ärzt*in hier eine Anpassung vornehmen.

Was ist wenn ich Termine vergesse?

In unserer Praxis ist es üblich, dass Sie Termine 24h vorher abgesagt haben müssen. Sagen Sie nach 24h, kurz vorher ab, oder Sie haben einen Termin versäumt stellen wir Ihnen die Stunde zu dem Gegenwert der gesetzlichen Versicherung privat in Rechnung.

Darf ich auch über ein Rezept zu Ihnen kommen, wenn ich mir Gesangsunterricht nicht leisten kann?

Eine logopädische Verordnung und auch eine logopädische Therapie werden nur dann ausgestellt und gegeben wenn eine ärztliche Diagnose vorliegt. Haben Sie z.B. eine Stimmstörung, eine Atemwegserkrankung mit Auswirkung auf die Stimme, Auftrittsangst oder eine Einschränkung Ihrer Gesangsstimme, welche pathologisch ist, dann unterstützen wir Sie gerne. Sollten Sie aber nur Gesangs- oder Sprechunterricht wünschen dann freuen wir uns Sie als Schüler*in zu unterstützen oder Sie an Gesangspädagog*innen aus Ihrer Gegend weiterzuleiten. Über eine Verordnung kann dann nciht gearbeitet werden.