Als gesetzlich Versicherte in unserer Praxis

In Deutschland dürfen logopädische Behandlungen ausschließlich auf Verordnung von Ärzt*innen oder Zahnärzt*innen durchgeführt werden. Dies gilt auch für Hausbesuche.

Die sogenannten Heilmittelverordnungen (“Rezepte”) können von Fachärzt*innen für Phoniatrie bzw. Sprach‑, Stimm- und kindliche Hörstörungen, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Neurologie, Kinder- und Jugendmedizin, Allgemeinmedizin oder innere Medizin ausgestellt werden. In bestimmten Fällen dürfen auch Zahnärzt*innen und Fachzahnärzt*innen für Kieferorthopädie logopädische Therapie verordnen.

Die Kosten für die logopädische Behandlung wird von allen gesetzlichen Krankenkassen vollkommen übernommen. Maßgeblich für die Übernahme der Behandlung ist das Einhalten der Heilmittelverträge der GKV und der VDEK. So ist festgeschrieben was verordnet werden darf, wie zu behandeln ist und unter welchen Voraussetzungen.

Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren werden wir Sie genau nach den Angaben auf Ihrer Heilmittelverordnug fragen, damit wir Ihre Behandlung optimal planen können.

Ich habe noch keine Verordnung, darf ich dennoch anrufen?

Es empfiehlt sich, uns zu kontaktieren, wenn Sie noch keine Verordnung haben. Wir reservieren Ihnen dann einen Platz auf unserer Warteliste oder beraten Sie wo Sie sich hinwenden können um eine optimale ärztliche Untersuchung zu erhalten.

Fallen für mich Kosten an?

Alle Versicherten ab dem 18. Lebensjahr müssen eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Dies hat der Gesetzgeber so entschieden. Sie müssen uns diese Zuzahlung entrichten, die wir dann an Ihre Krankenkasse weiterleiten müssen. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind benötigen wir einen Nachweis darüber. Die Höhe der Zuzahlung sind 10,-€ Praxisgebühr plus 10% der Behandlungskosten.

Wie oft darf ich zu Ihnen kommen?

Auf der Heilmittelverordnung finden Sie die genauen Daten wieviel Minuten und in welchem Intervall (1-3x in der Woche) Sie die logopädische Behandlung in Anspruch nehmen sollten. Ggfs. müssen wir nach unserer Diagnostik und in Rücksprache mit der/dem verordneten Ärzt*in hier eine Anpassung vornehmen.

Was ist wenn ich Termine vergesse?

In unserer Praxis ist es üblich, dass Sie Termine 24h vorher abgesagt haben müssen. Sagen Sie nach 24h, kurz vorher ab, oder Sie haben einen Termin versäumt stellen wir Ihnen die Stunde zu dem Gegenwert der gesetzlichen Versicherung privat in Rechnung.

Darf ich auch über ein Rezept zu Ihnen kommen, wenn ich mir Gesangsunterricht nicht leisten kann?

Eine logopädische Verordnung und auch eine logopädische Therapie werden nur dann ausgestellt und gegeben wenn eine ärztliche Diagnose vorliegt. Haben Sie z.B. eine Stimmstörung, eine Atemwegserkrankung mit Auswirkung auf die Stimme, Auftrittsangst oder eine Einschränkung Ihrer Gesangsstimme, welche pathologisch ist, dann unterstützen wir Sie gerne. Sollten Sie aber nur Gesangs- oder Sprechunterricht wünschen dann freuen wir uns Sie als Schüler*in zu unterstützen oder Sie an Gesangspädagog*innen aus Ihrer Gegend weiterzuleiten. Über eine Verordnung kann dann nciht gearbeitet werden.